Wie hoch kann die Förderung sein?
Pro in sich abgeschlossener Beratung können bis zu 3.500 € förderfähige Beratungskosten als Bemessungsgrundlage angesetzt werden. Der Zuschuss hängt vom Standort des Unternehmens beziehungsweise der beratenen Betriebsstätte ab.
3.500 €max. Bemessungsgrundlage
50 %max. 1.750 € Zuschuss
80 %max. 2.800 € Zuschuss
2×unterschiedliche Beratungen pro Jahr
50-%-Regionen
In Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Berlin liegt der Zuschuss laut vorliegender Übersicht bei maximal 1.750 € pro Beratung.
80-%-Regionen
In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen liegt der Zuschuss laut vorliegender Übersicht bei maximal 2.800 € pro Beratung.
Mehrere Beratungen
Grundsätzlich sind maximal zwei unterschiedliche Beratungen pro Jahr und insgesamt maximal fünf Beratungen innerhalb der Richtlinie möglich. Sie müssen thematisch unterscheidbar, in sich abgeschlossen und eigenständig dokumentierbar sein.
Maßgeblich sind immer die offiziellen BAFA-Vorgaben und die Einzelfallprüfung. Regionale Sonderregelungen oder Änderungen müssen vor Antragstellung geprüft werden.