[ BAFA-FÖRDERUNG ]

Strategische Beratung fördern lassen.

Für kleine und mittlere Unternehmen können Beratungen zu Strategie, Positionierung, Digitalisierung, Sichtbarkeit, Marketingstruktur oder KI-Prozessen unter bestimmten Voraussetzungen BAFA-förderfähig sein.

Als BAFA-gelistetes Beratungsunternehmen begleitet kikeriki die strategische Einordnung, Vorbereitung und Dokumentation. Die konkrete Förderfähigkeit wird immer im Einzelfall geprüft.

Was ist die BAFA-Förderung?

Das Bundesprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe dabei, externe Beratung in Anspruch zu nehmen.

Beratung zu Unternehmensführung

Gefördert werden individuell und konzeptionell durchgeführte Beratungen zu Fragen der Unternehmensführung — zum Beispiel Strategie, Organisation, digitale Kundengewinnung, Positionierung, Sichtbarkeit, Prozesse oder wirtschaftliche Weiterentwicklung.

Strategie statt reine Umsetzung

Förderfähig ist grundsätzlich die Beratungsleistung. Reine operative Umsetzung, Produktion, technische Entwicklung oder laufende Betreuung werden separat betrachtet.

Einzelfallprüfung

Ob ein Vorhaben konkret förderfähig ist, hängt von Unternehmen, Standort, Branche, Unternehmensalter, bisherigen Förderungen, Beratungsthema, Zeitpunkt und weiteren formalen Voraussetzungen ab.

Wer kann die Förderung grundsätzlich nutzen?

Für die erste Einordnung sind vor allem KMU-Status, Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, Branche, Unternehmensalter, bisherige Förderungen und ein passendes Beratungsthema relevant.

KMU oder Freier Beruf

Antragsberechtigt können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe sein.

Sitz in Deutschland

Das Unternehmen benötigt Sitz, Geschäftsbetrieb oder eine Zweigniederlassung in Deutschland. Die Beratung muss zu den offiziellen BAFA-Vorgaben passen.

EU-KMU-Kriterien

Grundsätzlich gelten: weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. € Jahresbilanzsumme.

Rechtlich selbständig

Das Unternehmen muss rechtlich selbständig und in der gewerblichen Wirtschaft oder als Freier Beruf am Markt tätig sein.

Verbundene Unternehmen beachten

Bei Mitarbeiterzahl, Umsatz und Bilanzsumme werden Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen mitbetrachtet.

Neue Unternehmen

Neu gegründete Unternehmen ohne Jahresabschluss können die Angaben nach Treu und Glauben schätzen.

Nicht antragsberechtigte Fälle

Nicht antragsberechtigt als gefördertes Kundenunternehmen sind unter anderem Beratungs-, Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- oder Rechtsanwaltsunternehmen bzw. vergleichbar beratend oder schulend tätige Unternehmen, gemeinnützige Unternehmen/Vereine/Stiftungen sowie Unternehmen in Insolvenz oder vergleichbaren Verfahren.

Die Kriterien dienen der schnellen Orientierung. Die genaue Einordnung muss immer vor Antragstellung geprüft werden.

Was kann gefördert werden?

Förderfähig können vor allem strategische und konzeptionelle Beratungsleistungen sein. Der Schwerpunkt liegt auf Analyse, Strukturierung, Beratung, Handlungsempfehlungen und nachvollziehbarer Dokumentation.

Strategie und Positionierung

Strategie- und Positionierungsberatung, Zielgruppen-, Angebots- und Geschäftsmodellschärfung.

Digitale Kundengewinnung

Beratung zur digitalen Kundengewinnung und Sichtbarkeit, Website-, Content- oder Marketingstrategie als konzeptionelle Beratungsleistung.

Organisation und Prozesse

Organisations-, Prozess- oder Strukturberatung sowie Beratung zu KI-, Digitalisierungs- oder Marketingprozessen.

Umsetzungsfahrplan

Handlungsempfehlungen, Prozessstruktur, Maßnahmenplan und Beratungsbericht als Ergebnis der Beratung.

Was ist eher nicht förderfähig?

Nicht oder eher nicht förderfähig sind reine Umsetzungsleistungen ohne klaren Beratungsanteil. Entscheidend ist, dass das Beratungsvorhaben individuell, konzeptionell und nachvollziehbar dokumentiert ist.

Reine technische Umsetzung

Zum Beispiel reine Website-Programmierung, technische Umsetzung oder Designproduktion ohne Beratungsanteil.

Operative Produktion

Foto-, Video-, Social-Media- oder Content-Produktion als operative Leistung sowie laufende Betreuung oder Community-Management.

Laufende Betreuung und Schulung

Anzeigenbetreuung, Media-Budget, laufende Kampagnenproduktion, reine Fördermittelberatung sowie Seminare oder Workshops als eigenständige Schulungsformate sind nicht der Kern dieser Förderung.

Wie hoch kann die Förderung sein?

Pro in sich abgeschlossener Beratung können bis zu 3.500 € förderfähige Beratungskosten als Bemessungsgrundlage angesetzt werden. Der Zuschuss hängt vom Standort des Unternehmens beziehungsweise der beratenen Betriebsstätte ab.

3.500 €max. Bemessungsgrundlage
50 %max. 1.750 € Zuschuss
80 %max. 2.800 € Zuschuss
2×unterschiedliche Beratungen pro Jahr

50-%-Regionen

In Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Berlin liegt der Zuschuss laut vorliegender Übersicht bei maximal 1.750 € pro Beratung.

80-%-Regionen

In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen liegt der Zuschuss laut vorliegender Übersicht bei maximal 2.800 € pro Beratung.

Mehrere Beratungen

Grundsätzlich sind maximal zwei unterschiedliche Beratungen pro Jahr und insgesamt maximal fünf Beratungen innerhalb der Richtlinie möglich. Sie müssen thematisch unterscheidbar, in sich abgeschlossen und eigenständig dokumentierbar sein.

Maßgeblich sind immer die offiziellen BAFA-Vorgaben und die Einzelfallprüfung. Regionale Sonderregelungen oder Änderungen müssen vor Antragstellung geprüft werden.

Wie kann ein gefördertes Projekt aussehen?

In der Praxis kann ein größeres Projekt in fördernahe Beratungsblöcke und nicht geförderte Umsetzungsleistungen getrennt werden. So bleibt klar, wofür Förderung geprüft wird — und wofür nicht.

Beratungsblock 1: Marke, Positionierung & Angebot

Analyse vorhandener Unterlagen, Zielgruppenlogik, Angebotsstruktur, Positionierung, Abgrenzung, Markenbotschaft, Tonalität und Website-/Angebotsstruktur als strategische Grundlage.

Beratungsblock 2: Website-Konzept & digitale Struktur

Als logischer nächster Schritt kann aus der Strategie ein Website-Konzept entstehen: Seitenarchitektur, Nutzerführung, Angebotslogik, Inhaltsstruktur, Anfrageprozess, Conversion-Punkte und klare Anforderungen für die spätere technische Umsetzung.

Beratungsblock 3: SEO, GEO & digitale Sichtbarkeit

Darauf kann eine Such- und Sichtbarkeitsstrategie aufbauen: Keyword-Cluster, lokale Sichtbarkeit, Content-/Social-Logik, GEO-Strategie für KI-Suchsysteme und konkreter Maßnahmenplan für die weitere Entwicklung.

Separate Umsetzung

Corporate-Design-Basis, Logo-Anwendung, Website-Aufbau, technische Umsetzung, Formulare, Hosting, Tools oder laufende Betreuung werden separat ausgewiesen und nicht pauschal als Fördergegenstand angesetzt.

Saubere Dokumentation

Der Förderhinweis muss deutlich machen: Der Zuschuss bezieht sich auf die strategische Beratung. Eine verbindliche Förderzusage erfolgt ausschließlich durch die zuständige Stelle.

Beispielhafte Logik aus einem Angebotsaufbau: Erst wird die strategische Grundlage geschärft, daraus folgt ein Website-Konzept als stringenter nächster Schritt, anschließend kann SEO/GEO und digitale Sichtbarkeit vertieft werden. Je nach Vorhaben können es auch andere, klar voneinander abgegrenzte Beratungsblöcke sein. Operative Bestandteile wie CD-Basis oder Website-Umsetzung werden getrennt kalkuliert und nicht als automatische Förderung dargestellt.

Ablauf mit kikeriki

Von der ersten Prüfung bis zur Auszahlung.

kikeriki bereitet Inhalte und Unterlagen gemeinsam mit dem Kunden vor. Die formale Abwicklung läuft über das vorgesehene Verfahren beziehungsweise das Portal unseres spezialisierten Dienstleisters.

Förderfähigkeit klären

Wir prüfen gemeinsam die grundsätzlichen Voraussetzungen: Standort, KMU-Status, Unternehmensalter, bisherige Förderungen und passendes Beratungsthema.

Beratungsvorhaben zuschneiden

Wir formulieren das Projekt als strategische, konzeptionelle Beratungsleistung und trennen bei Bedarf zwei Beratungen thematisch sauber voneinander.

Unterlagen vorbereiten

Projektbeschreibung, Beratervorschlag, Angebotslogik und erforderliche Angaben werden vorbereitet.

Persönlicher Zugang & einfacher Upload

Du erhältst von uns einen persönlichen Zugang zu einem sicheren System eines Drittanbieters. Dort lädst du die benötigten Angaben und Dokumente bequem hoch — anschließend kümmern wir uns um die weitere Vorbereitung und den Prozess.

Start erst nach Rückmeldung

Die Beratung beginnt erst, wenn die formalen Voraussetzungen geklärt sind und ein förderunschädlicher Start möglich ist.

Beratung durchführen und dokumentieren

Die Beratung wird individuell durchgeführt und nachvollziehbar dokumentiert — mit Ergebnissen, Handlungsempfehlungen, Umsetzungsfahrplan und Beratungsbericht.

Verwendungsnachweis vorbereiten

Nach Abschluss bereiten wir Nachweise, Stundendokumentation, Ergebnisdokumente und Beratungsbericht so vor, dass der Kunde sie einreichen kann.

Prüfung und Auszahlung

Nach Einreichung prüft die zuständige Stelle die Unterlagen. Der Zuschuss wird nach positiver Prüfung ausgezahlt.

FAQ

Häufige Fragen zur Förderung.

Die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst. Maßgeblich bleiben immer die offiziellen Vorgaben und die konkrete Einzelfallprüfung.

Bekomme ich die Förderung automatisch?

Nein. Die Förderung muss beantragt und geprüft werden. kikeriki unterstützt bei Vorbereitung, Strukturierung und Dokumentation. Die Förderentscheidung trifft die zuständige Stelle.

Muss ich den Antrag selbst stellen?

Die formale Einreichung erfolgt durch das Unternehmen beziehungsweise über das vorgesehene Portal. kikeriki bereitet Inhalte und Unterlagen vor und begleitet den Prozess.

Was bedeutet KMU in diesem Förderprogramm?

Als KMU gelten grundsätzlich Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. € Jahresbilanzsumme. Partner- und verbundene Unternehmen können mitzählen; deshalb prüfen wir den KMU-Status immer im Einzelfall.

Wann darf die Beratung starten?

Die Beratung darf erst nach der notwendigen Antragstellung beziehungsweise positiven Rückmeldung starten. Ein zu früher Vertragsabschluss oder Beratungsbeginn kann die Förderung gefährden.

Wie viel bekomme ich in Baden-Württemberg zurück?

In Baden-Württemberg liegt der Zuschuss laut vorliegender Übersicht voraussichtlich bei 50 % der förderfähigen Beratungskosten. Bei maximal 3.500 € Bemessungsgrundlage wären das bis zu 1.750 € Zuschuss pro Beratung.

Kann ich zwei Beratungen pro Jahr nutzen?

Grundsätzlich ja. Es müssen aber zwei getrennte Förderanträge mit unterschiedlichen, in sich abgeschlossenen Beratungsthemen sein.

Was passiert, wenn die Beratung mehr als 3.500 € kostet?

Kosten oberhalb der maximal förderfähigen Bemessungsgrundlage können zusätzlich anfallen, werden aber nicht bezuschusst und müssen vom Unternehmen selbst getragen werden.

Was ist mit Website, Design, Videos oder Social Media?

Die strategische Beratung dazu kann fördernah sein, wenn sie konzeptionell und individuell erfolgt. Die operative Umsetzung — also Programmierung, Gestaltung, Produktion oder laufende Betreuung — wird separat betrachtet.

Garantiert kikeriki die Förderung?

Nein. Eine Förderzusage oder Auszahlung kann nicht garantiert werden. Diese Entscheidung trifft ausschließlich die zuständige Stelle.

Wichtiger Hinweis

Keine Fördergarantie. Immer Einzelfallprüfung.

Die angebotene Beratungsleistung kann — je nach individueller Förderfähigkeit und nach Prüfung durch die zuständige Stelle — im Rahmen der BAFA-Förderung für Unternehmensberatungen für KMU relevant sein. Eine Förderzusage oder Auszahlung kann nicht garantiert werden. Die Antragstellung beziehungsweise formale Prüfung muss vor Vertragsschluss und vor Beginn der Beratung erfolgen. kikeriki bereitet Beratungsinhalte, Unterlagen und Nachweise vor und begleitet die Einreichung über das vorgesehene Portal; Rechts- oder Steuerberatung ist damit nicht verbunden.

Quellen

BAFA: Unternehmensberatung; BAFA/BMWE-Flyer „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“, Stand Juni 2025; BAFA-Merkblatt „Antragsberechtigte KMU“, Stand 01.01.2023. Stand, Förderkonditionen und Verfahrensdetails können sich ändern.

Warum die Prüfung wichtig ist

Förderfähigkeit hängt nicht nur vom Thema ab, sondern auch von Unternehmensdaten, Zeitpunkt, Region, bereits genutzten Förderungen und der sauberen Abgrenzung zwischen Beratung und Umsetzung.

Nächster Schritt

In der unverbindlichen Erstprüfung wird eingeordnet, ob Unternehmen, Vorhaben und möglicher Beratungsrahmen grundsätzlich zusammenpassen.

NÄCHSTER SCHRITT

BAFA-Förderung für eure strategische Beratung prüfen.

In einem kurzen Kennenlerngespräch klären wir gemeinsam, ob euer Unternehmen und euer geplantes Beratungsvorhaben grundsätzlich zu den Voraussetzungen der BAFA-Förderung passen. Anschließend zeigen wir euch, wie ein möglicher Beratungsrahmen und die nächsten Schritte aussehen können.

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